Vom Anwalt fuer Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard
Einkaufs-AGB für Dienstleistungen (B2B)
Aus Käufer-Sicht: Eigene AGB hat Vorrang. Für IT-, Beratungs- und Service-Einkauf in Mittelstand und Konzern.
14 Tage Geld-zurueck · Sofort-Download
Das Problem
Wer Dienstleistungen einkauft, bekommt meistens die AGB des Lieferanten — geschrieben aus dessen Interesse. Stunden-Honorare hoch, Mehraufwand offen, Haftung minimal, Kündigung umständlich. Wenn du das ohne Widerspruch akzeptierst, gilt es.
Lösung: Eigene Einkaufs-AGB. Wenn beide Seiten ihre AGB einbringen, gewinnt — vereinfacht — die zuletzt eingebrachte, sofern sie der anderen Seite zur Kenntnis gelangt ist und nicht widersprochen wurde. Mit eigenen Einkaufs-AGB kämpfst du im AGB-Konflikt zumindest auf Augenhöhe — und beim aufmerksamen Lieferanten kommt es zur Verhandlung, was bei beiden besser ist als undokumentierter Wildwuchs.
Die Loesung
AGB aus Käufer-Sicht für Dienstleistungs-Einkauf — IT-Services, Beratung, Coaching-Programme, externe Trainer, alles, was nicht „Werk" sondern „Dienstleistung" ist.
Was drin steckt:
- § Geltungsbereich — gelten für alle Dienstleistungs-Bestellungen, AGB des Lieferanten gelten nicht.
- § Angebot und Annahme — wie Verträge zustande kommen, Schriftform-Klauseln.
- § Leistungs-Standards — Reporting-Pflichten, Qualität, Termine.
- § Vergütung — Festhonorar oder Stunden, klare Mehraufwand-Regelung (nicht ohne schriftliche Bestellung!).
- § Mitwirkungspflichten — was du als Käufer lieferst.
- § Haftung — Lieferant haftet für Schlechterfüllung, mit Standard-B2B-Begrenzung.
- § Geheimhaltung — pauschal, gilt für alle vertraulichen Infos.
- § Datenschutz — DSGVO-Verweis, AVV-Pflicht bei Daten-Verarbeitung.
- § Kündigung — feste Laufzeit + außerordentlich, mit Kündigungsgründen.
- § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht.
Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.
Was du bekommst
- Einkaufs-AGB Dienstleistungen B2B — Word-Datei.
- Verwendungshinweise — wie du die AGB rechtswirksam einführst (was du in Bestellung schreibst, wann sie greifen).
- Update-Garantie
Format: Word (.docx).
Preis
199 € einmalig (zzgl. MwSt.)
Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.
14 Tage Geld-zurueck, ohne Diskussion.
FAQ
Haeufige Fragen
- Reicht es, „unsere AGB gelten" in der Bestellung zu schreiben? +
-
Nein. Damit deine AGB rechtswirksam einbezogen werden, müssen sie der Gegenseite vor Vertragsschluss zur Kenntnis gelangt sein — also mitgeschickt oder auf der Website abrufbar und mit eindeutigem Hinweis. Verwendungshinweise zeigen, wie das aussieht.
- Was bei AGB-Konflikt — Lieferant schickt eigene AGB, ich meine? +
-
Vereinfacht: es gilt das, was beide unwidersprochen akzeptiert haben. Wenn beide AGB sich widersprechen und keiner widerspricht, gilt das Gesetz. Mit eigenen AGB hast du zumindest eine Verhandlungsposition.
- Dienstleistung vs. Werk — wo ist der Unterschied? +
-
Dienstleistung = du schuldest die Tätigkeit (z. B. „10 Stunden beraten"). Werk = du schuldest das Ergebnis (z. B. „fertige Software liefern"). Bei Werken brauchst du die Einkaufs-AGB Werke (variant 56).
- Haftet der Lieferant für Schlechterfüllung der Beratung? +
-
Bei nachweisbarer Schlechterfüllung ja, im B2B-Standard begrenzt auf Vertrags-Volumen, ohne Begrenzung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Klausel macht das eindeutig.
- Kann ich gleiche AGB für alle Lieferanten nutzen? +
-
Ja, das ist genau der Zweck. Eine Vorlage, eingeführt bei allen externen Dienstleistern.
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