Vom Anwalt fuer Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard

Einkaufs-AGB für Dienstleistungen (B2B)

Aus Käufer-Sicht: Eigene AGB hat Vorrang. Für IT-, Beratungs- und Service-Einkauf in Mittelstand und Konzern.

14 Tage Geld-zurueck · Sofort-Download

Online-Shop / E-Commerce

Das Problem

Wer Dienstleistungen einkauft, bekommt meistens die AGB des Lieferanten — geschrieben aus dessen Interesse. Stunden-Honorare hoch, Mehraufwand offen, Haftung minimal, Kündigung umständlich. Wenn du das ohne Widerspruch akzeptierst, gilt es.

Lösung: Eigene Einkaufs-AGB. Wenn beide Seiten ihre AGB einbringen, gewinnt — vereinfacht — die zuletzt eingebrachte, sofern sie der anderen Seite zur Kenntnis gelangt ist und nicht widersprochen wurde. Mit eigenen Einkaufs-AGB kämpfst du im AGB-Konflikt zumindest auf Augenhöhe — und beim aufmerksamen Lieferanten kommt es zur Verhandlung, was bei beiden besser ist als undokumentierter Wildwuchs.


Die Loesung

AGB aus Käufer-Sicht für Dienstleistungs-Einkauf — IT-Services, Beratung, Coaching-Programme, externe Trainer, alles, was nicht „Werk" sondern „Dienstleistung" ist.

Was drin steckt:

  • § Geltungsbereich — gelten für alle Dienstleistungs-Bestellungen, AGB des Lieferanten gelten nicht.
  • § Angebot und Annahme — wie Verträge zustande kommen, Schriftform-Klauseln.
  • § Leistungs-Standards — Reporting-Pflichten, Qualität, Termine.
  • § Vergütung — Festhonorar oder Stunden, klare Mehraufwand-Regelung (nicht ohne schriftliche Bestellung!).
  • § Mitwirkungspflichten — was du als Käufer lieferst.
  • § Haftung — Lieferant haftet für Schlechterfüllung, mit Standard-B2B-Begrenzung.
  • § Geheimhaltung — pauschal, gilt für alle vertraulichen Infos.
  • § Datenschutz — DSGVO-Verweis, AVV-Pflicht bei Daten-Verarbeitung.
  • § Kündigung — feste Laufzeit + außerordentlich, mit Kündigungsgründen.
  • § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht.

Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.


Was du bekommst

  1. Einkaufs-AGB Dienstleistungen B2B — Word-Datei.
  2. Verwendungshinweise — wie du die AGB rechtswirksam einführst (was du in Bestellung schreibst, wann sie greifen).
  3. Update-Garantie

Format: Word (.docx).


Preis

199 € einmalig (zzgl. MwSt.)

Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.

14 Tage Geld-zurueck, ohne Diskussion.

FAQ

Haeufige Fragen

Reicht es, „unsere AGB gelten" in der Bestellung zu schreiben?
+

Nein. Damit deine AGB rechtswirksam einbezogen werden, müssen sie der Gegenseite vor Vertragsschluss zur Kenntnis gelangt sein — also mitgeschickt oder auf der Website abrufbar und mit eindeutigem Hinweis. Verwendungshinweise zeigen, wie das aussieht.

Was bei AGB-Konflikt — Lieferant schickt eigene AGB, ich meine?
+

Vereinfacht: es gilt das, was beide unwidersprochen akzeptiert haben. Wenn beide AGB sich widersprechen und keiner widerspricht, gilt das Gesetz. Mit eigenen AGB hast du zumindest eine Verhandlungsposition.

Dienstleistung vs. Werk — wo ist der Unterschied?
+

Dienstleistung = du schuldest die Tätigkeit (z. B. „10 Stunden beraten"). Werk = du schuldest das Ergebnis (z. B. „fertige Software liefern"). Bei Werken brauchst du die Einkaufs-AGB Werke (variant 56).

Haftet der Lieferant für Schlechterfüllung der Beratung?
+

Bei nachweisbarer Schlechterfüllung ja, im B2B-Standard begrenzt auf Vertrags-Volumen, ohne Begrenzung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Klausel macht das eindeutig.

Kann ich gleiche AGB für alle Lieferanten nutzen?
+

Ja, das ist genau der Zweck. Eine Vorlage, eingeführt bei allen externen Dienstleistern.


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