Dein Design gehört dir — bis du klar regelst, was der Kunde bekommt.
Die Design-AGB vom Anwalt für Grafik, Branding, Logo und Print: Urheber- und Nutzungsrechte, Korrektur-Schleifen, Portfolio-Recht und Konkurrenz-Klausel fair und eindeutig geregelt.
Die Design-AGB sind für Grafik-, Branding-, Logo-, Print- und Verpackungs-Designer — ein Vertrag, direkt buchbar und sofort einsatzbereit.
Der Ärger kommt nach der Freigabe
„Ich hab das Logo doch bezahlt — das gehört mir." Wirklich?
Designer-Aufträge sind voller wiederkehrender Streitpunkte: Der Kunde will „sein Logo besitzen", die Korrektur-Schleifen hören nicht auf, und ob du deine Arbeit ins Portfolio nehmen darfst, ist nie besprochen. Bis daraus ein Konflikt wird.
Was du überträgst, ist ein Nutzungsrecht — der Umfang muss vereinbart sein. Genau das, plus Korrektur-Schleifen, Portfolio-Recht und Konkurrenz-Klausel, hält ein sauberer Vertrag fest, bevor daraus Streit wird.
Was der Vertrag leistet
Vier Dinge, die eine Vorlage aus dem Netz nicht leistet.
01
Regelt die Nutzungsrechte exakt.
Was der Kunde bekommt — einfach oder ausschließlich, für welche Medien, welchen Zeitraum, welches Gebiet. Beim Logo-Standard: ausschließlich, unbegrenzt, weltweit; bei anderen Werken abgestuft.
02
Begrenzt die Korrektur-Schleifen.
Standard: 2 inklusive, jede weitere mit Stunden-Aufschlag. Vergütung als Festpreis oder Phasen-Honorar (Konzept, Entwurf, Reinzeichnung) — damit du nicht endlos kostenlos nacharbeitest.
03
Sichert dein Portfolio-Recht.
Du darfst die fertige Arbeit zeigen — Portfolio, Website, Social Media. Bei vertraulichen Aufträgen (noch nicht gelauncht) abweichend regelbar. Fair für beide Seiten.
04
Fasst die Konkurrenz-Klausel eng.
Zeitlich und sachlich eng formuliert — pauschale „nie wieder Wettbewerber" sind unwirksam. Die Anmerkungen erklären, wann eine Vertragsstrafe sinnvoll ist und wann nicht.
Ehrlich gesagt
Und ehrlich, was ein Vertrag nicht leistet.
Ein guter Vertrag verhindert nicht jeden Streit — aber er gibt dir die belastbare Grundlage, auf die du dich im Ernstfall stellst. Die Nutzungsrechte tatsächlich vereinbaren, die Korrektur-Schleifen durchsetzen, das Portfolio-Recht ansprechen — das passiert in deinem Projekt, und das machst du selbst. Die Anmerkungen sagen dir, was wohin gehört.
„Nie wieder Ärger, auf Knopfdruck“ verspricht dir seriös niemand. Wer das tut, hat dich schon verloren.
Dein Vertrag · B2B
Die Design-AGB.
Inkl. Anmerkungen · einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt. Direkt kaufen, sofort herunterladen.
Design-AGB · B2B
Design-Vertrag (Grafik, Branding, Logo, Print)
Wenn du gestaltest — und Urheberrecht, Korrektur-Schleifen und Portfolio-Recht sauber geregelt haben willst.
Urheber- und Nutzungsrechte (einfach/ausschließlich, medial/zeitlich)
Korrektur-Schleifen begrenzt · Festpreis oder Phasen-Honorar
Portfolio-Recht + eng gefasste Konkurrenz-Klausel
Inkl. Anmerkungen zu Branding und Design in Klartext
249 €einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Garantie
14 Tage Geld zurück.
Passt der Vertrag nicht zu deiner Arbeit? Eine kurze Mail genügt — du bekommst dein Geld zurück.
Was dahintersteht
Was dahintersteht.
Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht
Anwaltliche Haftungsübernahme · Anmerkungen in Klartext
Sofort-Download · 14 Tage Geld zurück
Verkauf nur an Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Du erwirbst die Vertragsvorlage als Unternehmer/in — sie regelt den Vertrag mit deinen eigenen Kunden, nicht deinen Kauf hier.
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Nutzungsrecht oder vollständige Übertragung?
In Deutschland ist das Urheberrecht nicht vollständig übertragbar — das Urheber-Persönlichkeitsrecht bleibt beim Urheber. Übertragbar sind Nutzungsrechte: einfach (Kunde darf nutzen, du auch), ausschließlich (nur der Kunde) — jeweils zeitlich, geografisch oder medial begrenzbar. Beim Logo ist der Standard: ausschließlich, unbegrenzt, weltweit, alle Medien.
Wie viele Korrektur-Schleifen sind inklusive?
Branchenüblich 2–3. Standard im Vertrag: 2 inklusive, jede weitere mit Stunden-Aufschlag. Vergütung als Festpreis oder Phasen-Honorar (Konzept, Entwurf, Reinzeichnung).
Portfolio-Nutzung — was darf ich zeigen?
Standard im Vertrag: Du darfst die fertige Arbeit auf Portfolio, Website und Social Media zeigen. Bei vertraulichen Aufträgen (z. B. Logo eines noch nicht gelaunchten Produkts) lässt sich das abweichend regeln.
Konkurrenz-Klausel — wie weit darf sie gehen?
Zeitlich (z. B. 6 Monate keine direkten Wettbewerber-Aufträge) und sachlich (definierter Wettbewerb) eng formuliert. Pauschale „nie wieder Wettbewerber-Aufträge" sind unwirksam. Die Anmerkungen erklären, wann eine Vertragsstrafe angemessen ist.
Brauche ich Verträge oder AGB?
Beides — und du bekommst mit unseren AGB beides. AGB sind immer Teil eines Vertrages: Sie enthalten die allgemeinen Bedingungen. Die besonderen ergeben sich aus deiner Leistungsbeschreibung — dem Angebot, das du deinem Kunden machst, unter Verweis auf die AGB. In den Anmerkungen zeigen wir dir, wie du mit wenigen Handgriffen aus den AGB einen unterschreibbaren Vertrag machst.
Was bekomme ich nach dem Kauf?
Sofort nach dem Kauf lädst du die Design-AGB als Word-Datei herunter, dazu die Anmerkungen zu Branding und Design. Kein Warten, keine Freischaltung. Und wenn es doch nicht passt: 14 Tage Geld zurück.
Bereit?
Einmal sauber geregelt — dann entspannt gestalten.
Die Design-AGB vom Anwalt, direkt buchbar und sofort einsatzbereit. 14 Tage Geld zurück.