Berater-Verträge

Klarheit von Anfang an — für dich und deinen Mandanten.

Der Berater-Vertrag vom Anwalt, der Honorar, Mitwirkung, Haftung und Vertraulichkeit sauber regelt. Damit deine Beratung auf einem ruhigen Fundament steht.

Für wen

Der Unternehmensberatervertrag ist für alle, die Unternehmen allgemein beraten — Strategie, Prozesse, Organisation. Ein Vertrag, direkt buchbar und sofort einsatzbereit.

Was an guter Arbeit nagt

Du kennst die Situationen, die an guter Arbeit nagen.

Der Mandant, der die Unterlagen nicht liefert — und du läufst ihnen hinterher. Der, der nach gelöstem Problem fragt, ob du das Honorar „wirklich brauchst". Das „Kannst du nicht auch noch schnell …", das aus dem Mandat klammheimlich ein größeres macht.

Keine dieser Situationen ist für sich ein Drama. Aber sie kosten Nerven, Zeit und manchmal Geld — und sie haben einen gemeinsamen Nenner: Es war nie ganz klar geregelt, wer was schuldet.

Der ruhige Reveal

Und darunter liegt eine Sache, über die kaum jemand spricht.

Wer berät, haftet für seinen Rat. Ohne vertragliche Begrenzung der Höhe nach unbegrenzt — auch für Folgeschäden, die dein Honorar um ein Vielfaches übersteigen können. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen ein übersehener Hinweis einen Berater fünf- oder sechsstellig aus eigener Tasche gekostet hat. Und kommt es zum Streit, musst du beweisen, dass du sorgfältig beraten hast — nicht dein Mandant das Gegenteil.

Merke: Das ist kein Grund zur Panik. Aber es ist ein Risiko, das in keinem Verhältnis zu deinem Honorar steht — und das man einmal in Ruhe sauber regeln sollte.

Vier Dinge

Vier Dinge, die ein Handschlag und eine Vorlage aus dem Netz nicht leisten.

01

Er begrenzt deine Haftung auf ein tragbares Maß.

Der Vertrag führt die unbegrenzte Beratungshaftung auf ein kalkulierbares, versicherbares Maß zurück — soweit das Recht es zulässt. Weil ein einzelner Folgeschaden sonst in keinem Verhältnis zu deinem Honorar steht. (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleiben immer deine — das ist so, und das sagen wir auch.)

02

Er hält fest, dass du berätst, nicht garantierst.

Deine Leistung wird als Beratung beschrieben — sorgfältiges Bemühen, kein garantiertes Ergebnis. Weil schon ein unbedachtes Erfolgsversprechen deinen Vertrag in einen Werkvertrag kippen lassen kann. Dann schuldest du nicht mehr die gute Arbeit, sondern den Erfolg.

03

Er regelt Mitwirkung und Honorar, bevor es heikel wird.

Der Mandant muss beibringen, was du für gute Arbeit brauchst — tut er es nicht, geht die Verzögerung auf sein Konto, nicht auf deins. Und Fälligkeit, Vorschuss und Umfang sind klar. Weil du nicht hinter Unterlagen und Honorar gleichzeitig herlaufen solltest.

04

Er macht aus Vertraulichkeit echten Schutz.

Eine saubere Verschwiegenheitsklausel ist nicht nur Form: Erst sie macht aus den Interna, die du siehst, ein rechtlich geschütztes Geschäftsgeheimnis. Weil der gesetzliche Schutz ohne sie löchrig ist.

Warum ein Vertrag

Ein Vertrag ist kein Misstrauen. Er ist Klarheit.

Vielleicht zögerst du, weil ein Vertrag distanziert wirkt — gerade bei Mandanten, mit denen du gern und gut zusammenarbeitest. Aber ein Vertrag wird nicht aus Misstrauen geschlossen. Er wird geschlossen, damit beide von Anfang an wissen, worauf sie sich einlassen: was du leistest, was der Mandant beiträgt, was es kostet.

Das nimmt der Zusammenarbeit nichts. Es nimmt ihr die Missverständnisse. Klarheit ist das Gegenteil von Misstrauen.

Dein Vertrag · B2B

Der Unternehmensberatervertrag.

Inkl. Verwendungshinweise · einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt. Direkt kaufen, sofort herunterladen.

Berater-Vertrag · B2B

Unternehmensberatervertrag

Wenn du allgemein berätst — Strategie, Prozesse, Organisation.
  • Haftungsbegrenzung auf ein tragbares Maß
  • Honorar, Mitwirkung & Vertraulichkeit geregelt
  • Inkl. Verwendungshinweise in Klartext
349 €einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Garantie

14 Tage Geld zurück.

Passt der Vertrag nicht zu deiner Beratung, schreib uns kurz — keine Begründung nötig, Geld zurück in zwei Tagen.

Was dahintersteht

Was dahintersteht.

Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht

Fachbücher „Rechtlich richtig gründen" & „Rechtssichere Website"

über 20 Jahre eigene Kanzlei

Anwaltliche Haftungsübernahme · Sofort-Download

Verkauf nur an Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Du erwirbst die Vertragsvorlage als Unternehmer/in — eine „B2C"-Variante regelt den Vertrag mit deinen eigenen Privatkunden, nicht deinen Kauf hier.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Schreckt ein Vertrag meine Mandanten nicht ab?
Seriöse Mandanten erwarten ihn eher. Wer von Anfang an klar regelt, wirkt professionell, nicht misstrauisch. Abgeschreckt werden höchstens die, mit denen es ohnehin schwierig geworden wäre.
Reicht nicht eine Vorlage aus dem Internet?
Bei der Haftungsbegrenzung entscheidet die genaue Formulierung — eine unwirksame Klausel schützt dich nicht, sie wiegt dich nur in Sicherheit. Und Muster bergen eigene Risiken, etwa unklare Klauseln, die in Richtung Scheinselbstständigkeit deuten.
Kann ich meine Haftung wirklich begrenzen?
Nicht vollständig — Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben und Gesundheit bleiben immer deine. Aber das große Risiko, die unbegrenzte Haftung für leichte Fehler und ihre Folgeschäden, lässt sich auf ein tragbares Maß begrenzen. Genau das tut dieser Vertrag.
Ich arbeite mit langjährigen Mandanten — brauche ich das?
Gerade dann. Ein Vertrag ist nicht für die guten Mandanten gemacht, sondern für den einen Tag, an dem aus gut ein Missverständnis wird — und den siehst du vorher nicht.
349 € — lohnt sich das?
Ein einziger Haftungsfall oder ein Honorarstreit kostet ein Vielfaches, an Geld und an Ruhe. Der Vertrag ist die gelassenste Investition, die du machst.
Verstehe ich den Vertrag, oder ist das Juristendeutsch?
Klartext mit Verwendungshinweisen. So geschrieben, dass du ihn benutzt — nicht weglegst.
Brauche ich Verträge oder AGB?
Beides — und du bekommst mit unseren AGB beides. Denn AGB sind immer Teil eines Vertrages: Sie enthalten sämtliche allgemeinen Bedingungen. Die besonderen Bedingungen ergeben sich aus deiner Leistungsbeschreibung — also aus dem Angebot, das du deinem Vertragspartner machst, unter Verweisung auf die AGB. Beides zusammen ergibt den Vertrag. In den Verwendungshinweisen zeigen wir dir, wie du mit wenigen Handgriffen (kurzes Copy-and-Paste) aus den AGB einen Vertrag machst, der auch unterschrieben werden kann.
Ist meine Leistungsbeschreibung Teil der AGB bzw. des Vertrags?
Nein. Eine Leistungsbeschreibung ist immer ganz individuell — wir können nicht im Voraus wissen, was du deinem Kunden versprichst oder welche Preise du nimmst. Das ergibt sich aus deinem Angebot (auf deiner Website oder direkt gegenüber dem Kunden) und musst du zusätzlich erstellen. Das ist bewusst so: zum einen, weil wir deine individuellen Leistungen nicht kennen können; zum anderen, damit die AGB für viele verschiedene Fallgestaltungen anwendbar bleiben.
Bereit?

Einmal sauber geregelt — dann beruhigt beraten.

Der Unternehmensberatervertrag vom Anwalt, direkt buchbar und sofort einsatzbereit. 14 Tage Geld zurück, ohne Begründung.