Kostenloser Impressum-Generator

der erste vollständige Generator

Das sagen andere

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Marie-Theres Tschiersch

Positiv: Professionalität & Qualität

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Martin B. Grödl

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Was Du über das Impressum wissen musst:

1. Brauchen private Websites ein Impressum?

Die Impressumspflicht gilt nur dann nicht, wenn Deine Website rein privat ist. Aber Achtung: Wirklich private Websites sind äußerst selten! Nicht mehr privat (sondern geschäftsmäßig nach § 5 DDG) ist Deine Website bereits dann, wenn sie nur irgendeinen kommerziellen Bezug hat. Nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht ist dafür erforderlich.

2. Braucht ein eingetragener Verein ein Impressum?

Auch ein eingetragener Verein oder ein gemeinnütziges Projekt braucht ein Impressum, wenn die Website geschäftsmäßig ist.

3. Brauche ich auch auf Social Media ein Impressum?

Jede Online Präsenz von Dir braucht ein Impressum. Das gilt auch für Facebook, Twitter, YouTube, Xing, LinkedIn, Pinterest und Co.

Weitere Informationen zu Deinem Impressum auf Social Media findest Du insbesondere in unserem Beitrag zu Deinem Impressum auf Instagram und zu Deinem Impressum auf LinkedIn.

4. Was sind die Pflichtangaben im Impressum?

Ist Deine Website gewerblich, gilt für Dich die erweiterte Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Der Paragraf bedeutet:

Damit kannst Du Dein Impressum bereits einigermaßen zuverlässig erstellen, am einfachsten, schnellsten und sichersten geht das aber mit unserem Impressum Generator

5. Wie sieht ein Musterimpressum mit den Pflichtangaben aus?

deutsch

Impressum

Verantwortlich nach § 5 DDG

Gesine Güldner
Goldige Str. 12
20000 Goldstadt

E-Mail: mail@gülden.de
Tel. 0123/ 47 56 78 90

USt. ID: DE12 24 55 67

englisch

Legal Notice

Responsible according to § 5 TMG

Gesine Güldner
Goldstr. 12
20000Goldstadt

Email: mail@gülden.de
Phone: 0123/ 47 56 78 90

VAT Identification Number DE12 24 55 67

Weitere wichtige Antworten für Dein Impressum

6. Muss ich meinen Firmennamen im Impressum angeben?

Klar sollte § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG sein, soweit es um die Angabe Deines Namens geht. Viel Verwirrung stiftet aber manchmal der Firmenname eines Einzelunternehmens. 

Nach § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) kann ein Kaufmann eine Firma haben. Das ist der Name, unter der er gewerblich auftritt, z.B. „Goldhandel Aurora e.K.“. Streng genommen gilt das nur für eingetragene Kaufleute und die sind relativ selten. 

Es ist aber auch für Einzelunternehmen, die nicht eingetragener Kaufmann sind, anerkannt, dass sie einen Phantasienamen ganz ähnlich wie ein Kaufmann verwenden können. Da sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen sie aber immer noch ihren Namen dazu schreiben, z.B. „Aurora Goldhandel, Inhaberin Gesine Güldner“. Das ist aber nicht zwingend. Du kannst auch einfach Deinen Namen eintragen, also „Gesine Güldner“. 

7. Muss in meinem Impressum ein Disclaimer stehen?

Nein! Bitte nutze keinen Disclaimer. Das ist und bleibt ein juristischer Mythos. Ein Disclaimer ist immer wirkungslos und kann oft sogar abgemahnt werden. Die Haftung für Websites ist keine vertragliche Haftung, sondern eine gesetzliche. Diese kannst Du nicht einschränken. Es doch zu versuchen, wäre, als würdest Du Dir auf die Motorhaube schreiben:

„Ich hafte nicht, wenn ich Ihnen beim Parken fahrlässig eine Beule in Ihr Auto fahre.“ Deshalb findest Du in unserem Impressum Generator keinen Disclaimer. Genauer habe ich das hier begründet.

8. Was ist beim Impressum in Österreich zu beachten?

Was in ein Impressum gehört, ergibt sich für Österreich aus den allgemein für jedes Unternehmen geltenden § 14 UGB und § 64 GewO. Ergänzt werden die Vorgaben von § 5 E-Commerce Gesetz.  Anzugeben sind danach:

  • der Name oder die Firma
  • volle Anschrift
  • zwei schnelle Kontaktmöglichkeiten, vor allem Telefon, Mail und Fax
  • die Rechtsform des Unternehmens, sofern es im Firmenbuch eingetragen ist
  • der für das Gewerbe angemeldete Sitz oder der Sitz laut Firmenbuch
  • die Firmenbuchnummer für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen
  • das Firmenbuchgericht
  • und wie in Deutschland gilt auch hier, Angaben zum Gesellschaftskapital möglichst vermeiden, weil dann auch das Stammkapital und die Einlagen, die noch nicht eingezahlt sind, angegeben werden müssen
  • bei zusammengesetzten Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person (insbesondere GmbH & Co KG), müssen die Angaben für beide Gesellschaften gemacht werden
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammerorganisation (dies hat in Deutschland keine Entsprechung)
  • Aufsichtsbehörde
  • Verweis auf die anwendbaren gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften inkl. Link darauf 
  • spezielle Berufsbezeichnung und Staat, in dem diese verliehen wurde
  • UID Nummer

Daneben gibt es noch Pflichtangaben nach § 25 Mediengesetz. Das führt insbesondere für Websites, die Beiträge zur allgemeinen Meinungsbildung vorhalten, zu weiteren Angabepflichten.

9. Was ist beim Impressum in der Schweiz zu beachten?

Für die Schweiz gibt es keine direkte Vorschrift für ein Impressum auf der Website. Nach Art. 3 Abs. 1 lit. s des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb muss jeder, der Waren oder Leistungen anbietet (also jede gewerbliche Website) klare und vollständige Angaben zu seiner Identität machen und seine Post- und E-Mail Adresse angeben. Insofern können sicher Schweizer mit den Grundangaben nach europäischem Recht begnügen.

10. Wie erstelle ich ein Impressum auf Englisch?

Sind auch nur Teile Deiner Website in englischer Sprache, musst Du auch ein englisches Impressum anbieten. Der richtige Fachbegriff dafür ist nicht Imprint, sondern Legal Notice. In unserem kostenlosen Impressum Generator findest Du auch die Möglichkeit, Dein Impressum auf englisch zu erstellen.

11. Wie sieht ein Impressum in einer E-Mail aus?

Beste Grüße,
Max Mustermann
CEO
Telefon: 234890234
E-Mail: max@mustermann.de
Mustermann GmbH
Musterstraße 1
23434 Stadt
Telefon: 234879234
E-Mail: max@musterunternehmen.de
Homepage: musterpage.de

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erstellt und beraten von

Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt

12. Sollte ich mein Impressum vom Anwalt erstellen lassen?

Das ist natürlich die sicherste Variante. Spezialisierte Anwälte wissen auch bei Besonderheiten wie etwa berufsrechtlichen Vorschriften, worauf zu achten ist und haften für ihre Arbeit. Der Nachteil: Natürlich verursacht ein Impressum vom Anwalt recht hohe Kosten.

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