Datenschutzerklärung für WebinarJam / EverWebinar

Wer WebinarJam / EverWebinar auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Datenblatt

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
Videokonferenzen, Webinare und Onlinemeetings

Vor dem Start

Für kundengerichtete Webinare. Bei internen Mitarbeiterschulungen greift die DPF-Zertifizierung des US-Anbieters nicht — sie deckt nur Nicht-Personaldaten ab

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 19.07.2026.