Datenschutzerklärung für Umami
Wer Umami auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)
- Cloud (umami.is) – mit Einwilligung (Cookie-Banner)
- Eigene Installation – mit Einwilligung (Cookie-Banner)
- Eigene Installation – ohne Einwilligung
Datenblatt
- Anbieter
- Umami Software, Inc.
- Sitz
- Vereinigte Staaten
- Drittlandübermittlung
- ja
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Einwilligung erforderlich
- ja
- Im Cookie-Banner-Katalog
- ja
- Kategorie
- Analyse-Tools — Wertest Du Besucherdaten aus?
Vor dem Start
Wähle genau eine Variante. Entscheidend ist zuerst, wo Umami läuft: Lädt Deine Website das Skript von cloud.umami.is oder sendet sie Daten an gateway.umami.is, nutzt Du Umami Cloud – dann verarbeitet die Umami Software, Inc. aus den USA die Daten Deiner Besucher in Deinem Auftrag, und dafür gibt es nur die Variante mit Einwilligung. Läuft Umami auf einem Server in der EU bzw. im EWR – Deinem eigenen oder dem eines Dienstleisters, der es für Dich betreibt –, wähle „Eigene Installation"; für einen Server außerhalb von EU und EWR gibt es keine passende Variante. Bei einer eigenen Installation ist der Baustein nicht zwingend, macht Deine Datenschutzerklärung aber transparenter. Der Baustein passt nur, wenn Du Umami über das Umami-Skript auf Deiner Website einbindest, keine Distinct IDs (identify), keine Session-Replays und keine Heatmaps nutzt und Seitenadressen, Seitentitel und Event-Daten keine personenbezogenen Angaben wie Namen oder E-Mail-Adressen enthalten.
Komplettschutz: 59,94 € — Jetzt bestellen
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