Datenschutzerklärung für Salesforce

Wer Salesforce auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Diese Funktionen deckt der Baustein ab (5)

  • Cloud
  • CRM
  • Newsletter
  • Tracking
  • LiveMessaging

Datenblatt

Anbieter
Salesforce.com Germany GmbH
Sitz
Deutschland
Drittlandübermittlung
nein
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
CRM und Marketing

Verwandte Tools

Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 21.05.2026.