Datenschutzerklärung für Pirsch Analytics
Wer Pirsch Analytics auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)
- Skript im Browser – mit Einwilligung (Cookie-Banner)
- Skript im Browser – ohne Einwilligung
- Serverseitig (ohne Skript im Browser)
Datenblatt
- Anbieter
- Emvi Software GmbH
- Sitz
- Deutschland
- Drittlandübermittlung
- nein
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Einwilligung erforderlich
- ja
- Im Cookie-Banner-Katalog
- ja
- Kategorie
- Analyse-Tools — Wertest Du Besucherdaten aus?
Vor dem Start
Wähle genau eine Variante. Bindest Du Pirsch mit dem Skript im Browser ein, liest das Skript Informationen aus dem Gerät Deiner Besucher aus – auch ohne Cookies. Dafür brauchst Du nach strengster Auffassung, der die Datenschutzaufsichtsbehörden folgen, eine Einwilligung über das Cookie-Banner. Die Variante „Skript im Browser – ohne Einwilligung“ ist nach dieser Auffassung unzulässig; die Gegenauffassung hält sie für zulässig, das ist vertretbar, aber rechtlich ungewiss. Diese Variante verwendest Du auf eigene Gefahr, für sie übernehmen wir keine Haftung. Mit Einwilligung oder mit der serverseitigen Einbindung (ohne Skript im Browser) bist Du auf der sicheren Seite.
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