Datenschutzerklärung für ImmobilienScout24
Wer ImmobilienScout24 auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (2)
- Angebote
- Widget
Datenblatt
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Kategorie
- Handelsplattformen
Vor dem Start
Beide Varianten laden Inhalte direkt von ImmobilienScout24, sobald Deine Seite aufgerufen wird. Dabei wird die IP-Adresse Deiner Besucher an ImmobilienScout24 übertragen. Der Text stützt das auf Dein berechtigtes Interesse; das ist angreifbar. Rechtlich sicherer bindest Du die Angebote und das Widget mit einer Zwei-Klick-Lösung ein: Die Inhalte werden dann erst geladen, wenn Deine Besucher aktiv darauf klicken. Diese Lösung musst Du auf Deiner Website selbst einrichten.
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