Datenschutzerklärung für ImmobilienScout24

Wer ImmobilienScout24 auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Diese Funktionen deckt der Baustein ab (2)

  • Angebote
  • Widget

Datenblatt

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
Handelsplattformen

Vor dem Start

Beide Varianten laden Inhalte direkt von ImmobilienScout24, sobald Deine Seite aufgerufen wird. Dabei wird die IP-Adresse Deiner Besucher an ImmobilienScout24 übertragen. Der Text stützt das auf Dein berechtigtes Interesse; das ist angreifbar. Rechtlich sicherer bindest Du die Angebote und das Widget mit einer Zwei-Klick-Lösung ein: Die Inhalte werden dann erst geladen, wenn Deine Besucher aktiv darauf klicken. Diese Lösung musst Du auf Deiner Website selbst einrichten.

Dein Tool fehlt? Frag es an – wir prüfen es und schicken Dir per Mail ein Angebot, wenn wir es aufnehmen können.

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 09.10.2026.