Datenschutzerklärung für Google Meet
Wer Google Meet auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)
- Besprechungen werden aufgezeichnet
- Mitschrift (Transkript) wird erstellt
- Notizen und Zusammenfassung durch KI („Mach Notizen für mich")
Datenblatt
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Kategorie
- Videokonferenzen, Webinare und Onlinemeetings
Vor dem Start
Der Text setzt ein Google-Workspace-Konto voraus — nur dort gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag von Google. Nutzt Du Meet mit einem privaten Google-Konto, wähle diesen Baustein bitte nicht. Lädst Du nur per Link zu Besprechungen ein und bindest Meet nicht in Deine Website ein, brauchst Du dafür keinen Eintrag im Cookie-Banner.
Für dieses Tool ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.
Komplettschutz: 59,94 € — Jetzt bestellen