Datenschutzerklärung für Google Meet

Wer Google Meet auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)

  • Besprechungen werden aufgezeichnet
  • Mitschrift (Transkript) wird erstellt
  • Notizen und Zusammenfassung durch KI („Mach Notizen für mich")

Datenblatt

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
Videokonferenzen, Webinare und Onlinemeetings

Vor dem Start

Der Text setzt ein Google-Workspace-Konto voraus — nur dort gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag von Google. Nutzt Du Meet mit einem privaten Google-Konto, wähle diesen Baustein bitte nicht. Lädst Du nur per Link zu Besprechungen ein und bindest Meet nicht in Deine Website ein, brauchst Du dafür keinen Eintrag im Cookie-Banner.

Für dieses Tool ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.

Dein Tool fehlt? Frag es an – wir prüfen es und schicken Dir per Mail ein Angebot, wenn wir es aufnehmen können.

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 29.09.2026.