Datenschutzerklärung für GoCardless

Wer GoCardless auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Datenblatt

Anbieter
GoCardless Ltd.
Sitz
Vereinigtes Königreich
Drittlandübermittlung
ja
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
Bezahlung — Welche Zahlungsanbieter nutzt Du?

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 21.05.2026.