der erste vollständige Generator
Marie-Theres Tschiersch
Positiv: Professionalität & Qualität
Tom Neubert
Ein Muss für jeden
Martin B. Grödl
Einfache Anwendung & gute Unterstützung
Du hast gerade Deine Website fertiggestellt und willst endlich durchstarten? Super! Doch ein wichtiger Punkt steht noch aus: die Datenschutzerklärung. Viele schieben das auf die lange Bank – ein folgenschwerer Fehler, der teuer werden kann.
Eine Datenschutzerklärung ist nicht nur ein formaler Anhang Deiner Website, sondern das zentrale Element zum Schutz vor rechtlichen Konsequenzen. Die DSGVO fordert sie explizit und verbindlich nach Art. 13 und 14 (www.url.de). Dies ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Wichtig zu wissen: Jeden Monat ohne rechtskonforme Datenschutzerklärung gehst Du ein erhebliches Risiko ein. Abmahnungen können mehrere tausend Euro kosten – Investitionen, die sicherlich besser angelegt wären. Das Risiko ist substanziell: Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Unternehmen mit Bußgeldern aufgrund unzureichender Informationspflichten gemäß Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO (www.url.de) belegt.
Du willst keine schlaflose Nächte wegen rechtlicher Probleme? Dann lies weiter – in den nächsten 7 Minuten erfährst Du, wie Du ohne Rechtsstudium eine solide, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellst, die Dich vor den häufigsten Fallen schützt.
Eine Datenschutzerklärung lässt sich mit dem Bauplan Deiner Website-Datenverarbeitung vergleichen. Fehlt ein essentieller Baustein, kann das gesamte Konstrukt instabil werden. Welche Elemente sind also unverzichtbar für eine DSGVO-gerechte Privacy Policy?
Hier findest Du die sechs entscheidenden Komponenten einer datenschutzrechtlich einwandfreien Erklärung – jede einzelne ist von grundlegender Bedeutung:
1) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Wer bist Du und wie erreicht man Dich? Klingt simpel, wird aber oft unvollständig gemacht. Tipp: Auch Deine Telefonnummer gehört hier rein, nicht nur die E-Mail-Adresse. Dies ist eine direkte Anforderung aus Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO.
2) Zwecke der Datenverarbeitung
Warum sammelst Du überhaupt Daten? Sei konkret! „Zur Verbesserung des Nutzererlebnisses“ ist zu schwammig. Besser: „Zur Analyse der Websitenutzung mittels Google Analytics, um Inhalte besser auf Interessen abzustimmen.“ Die Zweckbindung ist ein zentrales Prinzip der DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. b).
3) Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
An dieser Stelle wird es juristisch relevant. Für die meisten Websites sind folgende Rechtsgrundlagen maßgeblich:
3a) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Wenn der Nutzer aktiv und freiwillig zustimmt, beispielsweise bei Marketing-Cookies oder Newsletter-Anmeldungen
3b) Vertragserfüllung (lit. b): Wenn Daten für Bestellprozesse oder Dienstleistungen zwingend erforderlich sind, etwa die Lieferadresse im Onlineshop
3c) Berechtigtes Interesse (lit. f): Für bestimmte Analysen und Marketingmaßnahmen, sofern Deine legitimen Interessen die Datenschutzbelange der Betroffenen überwiegen
4) Empfänger der Daten
Gibst Du Daten weiter? An Google Analytics, Facebook Pixel oder Deinen Newsletter-Dienst? Nenne sie alle! Ein vergessener Dienst kann Dich teuer zu stehen kommen. Bei US-Diensten musst Du zusätzlich auf die EU-Standardvertragsklauseln hinweisen (mehr dazu in Abschnitt 4).
5) Speicherdauer der Daten
„Wir speichern so lange wie nötig“ – so ein Satz bringt Dir schneller eine Abmahnung ein, als Du „DSGVO“ buchstabieren kannst. Sei präzise: „Kontaktanfragen werden nach Bearbeitung plus 3 Monate gespeichert, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. § 257 HGB) erfordern eine längere Speicherung.“ Die Speicherbegrenzung ist ein Grundprinzip nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
6) Rechte der betroffenen Personen
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) – diese sechs Rechte müssen benannt und erläutert werden. Mit einem praktischen Hinweis, wie Nutzer diese Rechte bei Dir geltend machen können.
Praxistipp: All diese rechtlichen Anforderungen mögen zunächst überwältigend wirken. Genau hier kommen Datenschutzerklärung-Generatoren ins Spiel, die Dir diese Arbeit erheblich erleichtern können. Im nächsten Abschnitt zeige ich Dir, worauf Du bei der Auswahl eines solchen Tools achten solltest.
Nachdem Du nun weißt, welche Inhalte Deine Datenschutzerklärung haben muss, stellt sich die Frage: Wie erstellst Du sie am besten? Bei der Erstellung Deiner Datenschutzerklärung stehen Dir verschiedene Optionen zur Verfügung: selbst verfassen, einen kostenlosen Generator nutzen oder professionelle juristische Beratung in Anspruch nehmen. Für die Mehrzahl der Website-Betreiber stellt die mittlere Variante einen vernünftigen Kompromiss dar – allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung eines kostenlosen Generators ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.
Ein Generator für Datenschutzerklärungen lässt sich mit einem Kochrezept vergleichen – er bietet eine solide Grundstruktur, doch das optimale Ergebnis entsteht erst durch individuelle Anpassungen. Hier die wesentlichen Kriterien für Deine Entscheidungsfindung:
Kein kostenloser Generator kann Dir rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Besonders bei diesen Punkten solltest Du vorsichtig sein:
Warum ein Generator trotz der Einschränkungen eine gute Wahl ist: Als Website-Betreiber brauchst Du eine praktikable Lösung. Ein guter Generator bietet dir eine solide Grundlage, die für die meisten Standard-Websites vollkommen ausreichend ist. Die Alternative – gar keine oder eine selbst geschriebene Datenschutzerklärung – birgt deutlich höhere Risiken.
Vergleich: Kostenloser Generator vs. Anwaltliche Erstellung
Kriterium | Kostenloser Generator | Anwaltliche Erstellung |
Kosten | 0-50€ | 300-1.500€ |
Rechtssicherheit | Grundlegende Absicherung | Hohe individuelle Absicherung |
Aktualität | Abhängig vom Anbieter | Meist sehr aktuell |
Individualisierung | Begrenzt | Umfassend |
Ein praktischer Tipp: Generiere Deine Erklärung und lies sie dann kritisch durch. Verstehst Du selbst, was dort steht? Wenn nicht, werden es Deine Nutzer auch nicht verstehen – und das widerspricht dem Transparenzgebot der DSGVO gemäß Art. 12.
Bevor wir im nächsten Abschnitt die häufigsten Fehler bei Datenschutzerklärungen betrachten, ist es wichtig zu verstehen: Diese Fehler können auch bei der Nutzung eines Generators auftreten – insbesondere wenn Du die generierten Texte nicht sorgfältig prüfst und anpasst.
Jetzt, da Du die Grundlagen kennst und weißt, welche Tools Dir helfen können, solltest Du auch die typischen Stolpersteine kennen. Bei der Erstellung Deiner Datenschutzerklärung können diese Fehler teuer werden – ich habe bei über 100 Website-Checks immer wieder die gleichen Probleme entdeckt. Diese Hinweise helfen Dir, sie zu vermeiden, unabhängig davon, ob Du einen Generator nutzt oder alles selbst schreibst:
Das Problem: „Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verbesserung unseres Angebots“
Die Lösung: Formuliere konkret: „Wir analysieren Ihr Nutzungsverhalten mittels Google Analytics, um unser Content-Angebot besser auf Ihre Interessen abzustimmen und die Usability der Website zu verbessern.“
Dieser Fehler verstößt gegen das Transparenzgebot aus Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO und kann nach Art. 83 Abs. 5 lit. a sanktioniert werden. Bei der Nutzung eines Generators solltest Du hier besonders aufmerksam sein und vorgegebene Formulierungen auf Deine spezifische Situation anpassen.
Der häufigste Abmahngrund überhaupt! Du musst zwischen technisch notwendigen Cookies (kein Einwilligungserfordernis nach § 25 Abs. 2 TTDSG) und Marketing/Analyse-Cookies (Einwilligung nötig nach § 25 Abs. 1 TTDSG) unterscheiden. Und: Dein Cookie-Banner muss ein echtes Opt-in ermöglichen, kein „Weiter-surfen-heißt-Zustimmen“! Das hat der EuGH im Planet49-Urteil (C-673/17) (www.url.de) eindeutig klargestellt.
Praktischer Tipp: Achte darauf, dass Deine Datenschutzerklärung und Dein Cookie-Banner übereinstimmen. Beispielsweise sollten alle im Cookie-Banner aufgeführten Tools auch in der Datenschutzerklärung erklärt werden – und umgekehrt.
Typisches Szenario: Du hast auf Google Analytics 4 umgestellt, aber in Deiner Datenschutzerklärung steht noch die alte Universal Analytics-Beschreibung. Oder: Du nutzt neuerdings TikTok-Pixel, hast es aber nicht in der Erklärung ergänzt.
Die Lösung: Erstelle eine Checkliste aller auf Deiner Website eingebundenen externen Dienste und überprüfe regelmäßig, ob diese vollständig in Deiner Datenschutzerklärung erfasst sind. Bei jeder Implementierung eines neuen Tools: Datenschutzerklärung sofort aktualisieren!
Wenn ein US-Anbieter wie Google oder Facebook im Spiel ist, musst Du transparent über die Datenübermittlung in ein Drittland informieren. Seit dem Schrems II-Urteil des EuGH (C-311/18 vom 16.07.2020) (www.url.de) ist das ein heißes Eisen! Du brauchst zwingend Hinweise auf die EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Praktischer Tipp: Ein guter Generator wird Dir die notwendigen Textbausteine für die häufigsten US-Dienste bereitstellen. Achte darauf, dass diese auch wirklich den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
✅ Alle tatsächlich eingesetzten Tracking-Tools aufgeführt?
✅ Cookie-Banner mit echter Opt-in-Funktion installiert?
✅ Drittlandtransfers mit Hinweis auf SCCs erläutert?
✅ Speicherdauern konkret und zweckbezogen formuliert?
✅ Betroffenenrechte und Kontaktmöglichkeiten genannt?
Diese häufigen Fehler zu kennen und zu vermeiden, ist der erste Schritt. Doch was passiert eigentlich, wenn Deine Datenschutzerklärung trotzdem mangelhaft ist? Im nächsten Abschnitt erfährst Du, welche Konsequenzen drohen können – und warum es sich lohnt, von Anfang an sorgfältig zu arbeiten.
Was passiert eigentlich, wenn Deine Datenschutzerklärung nicht DSGVO-konform ist? Nun, es gibt drei Szenarien – keines davon möchtest Du erleben:
Am häufigsten sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder spezialisierte Anwälte nach § 8 UWG. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein kleiner Onlineshop für Kunsthandwerk erhielt eine Abmahnung wegen mangelhafter Cookie-Einwilligung. Kosten: 5.800 € für Anwaltsgebühren und Unterlassungserklärung. Der Shop hatte nicht einmal 10.000 € Jahresumsatz!
Der Ablauf ist immer gleich:
1) Der Brief vom Anwalt kommt überraschend
2) Eine kurze Frist (oft nur 3-7 Tage) zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
3) Die Rechnung für die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
4) Die Pflicht, den Fehler sofort zu beseitigen
Wichtig zur Verjährung: Nach § 11 UWG verjähren Ansprüche bereits sechs Monate nach Kenntnis des Anspruchsberechtigten vom Verstoß, in jedem Fall aber nach drei Jahren.
Die Datenschutzbehörden werden immer aktiver. Sie verhängen Bußgelder, die wirklich wehtun können. Nach Art. 83 DSGVO (www.url.de) sind das bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist.
Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren gemäß Art. 83 Abs. 2 DSGVO:
Ein Beispiel aus 2023: Ein mittelständisches Unternehmen aus Bayern musste 30.000 € Bußgeld zahlen, weil es in seiner Datenschutzerklärung nicht transparent über den Einsatz von Analyse-Tools informierte. Das Perfide: Ein unzufriedener Kunde hatte die Behörde auf den Mangel hingewiesen.
Unterschätze niemals den Vertrauensverlust! In einer Zeit, in der Datenschutz für viele Nutzer wichtig ist, kann ein öffentlicher Vorfall Deinem Ruf schaden. Besonders wenn Dein Geschäftsmodell auf Vertrauen basiert (Gesundheit, Finanzen, sensible Dienstleistungen), kann das Kunden vergraulen.
Ein Beispiel gefällig? Ein bekanntes Fitness-Portal verlor nach einer öffentlich gewordenen Datenschutz-Abmahnung innerhalb eines Monats 15% seiner Mitglieder. Der finanzielle Schaden überstieg die Abmahnkosten um ein Vielfaches.
Die gute Nachricht: Mit einer sorgfältig erstellten Datenschutzerklärung lassen sich all diese Risiken minimieren. Es ist wie eine Versicherung – Du hoffst, sie nie zu brauchen, aber Du bist froh, wenn Du sie hast.
Jetzt wird’s praktisch! Ich zeige Dir, wie Du mit einem kostenlosen Generator Deine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung in unter 15 Minuten erstellen kannst. Der Prozess ist bei den meisten Generatoren ähnlich:
Der Generator stellt Dir eine Reihe von Fragen. Bereite Dich darauf vor, indem Du diese Informationen zur Hand hast:
Tipp: Sei hier absolut ehrlich! Eine unvollständige Datenschutzerklärung ist rechtlich riskanter als gar keine.
Gute Generatoren bieten spezifische Module für verschiedene Funktionen:
Modultyp | Beispiele | DSGVO-Relevanz |
Standard-Module | Kontaktformular, Server-Logfiles | Grundlegende Pflichtangaben |
Analyse-Module | Google Analytics 4, Matomo, Hotjar | Tracking erfordert Einwilligung |
Marketing-Module | Facebook-Pixel, Google Ads, TikTok | Besonders kritisch bei Drittlandtransfer |
E-Commerce-Module | PayPal, Klarna, Shopify | Zahlungsdaten besonders schützenswert |
Wähle nur die Module aus, die Du wirklich nutzt. Jedes überflüssige Modul verwässert Deine Erklärung und kann im schlimmsten Fall sogar irreführend sein.
Nach der Eingabe aller Informationen erstellt der Generator Deine Datenschutzerklärung. Jetzt kommt der wichtigste Schritt: Lies sie sorgfältig durch!
Bei vielen Generatoren kannst Du jetzt noch Anpassungen vornehmen, bevor Du die finale Version erhältst.
Die fertige Datenschutzerklärung muss nun auf Deine Website:
1) Erstelle eine separate Seite für die Datenschutzerklärung
2) Kopiere den Text hinein (achte auf Formatierung!)
3) Verlinke die Datenschutzerklärung im Footer Deiner Website
4) Stelle sicher, dass der Link von jeder Seite aus erreichbar ist
Ein zusätzlicher Tipp: Speichere eine Kopie Deiner aktuellen Datenschutzerklärung mit Datum. Bei späteren Änderungen hast Du so immer einen Nachweis, welche Version zu welchem Zeitpunkt aktiv war.
Denk daran: Eine Datenschutzerklärung ist kein „Set-and-Forget“-Dokument. Bei jeder neuen Funktion oder jedem neuen Tool muss sie aktualisiert werden. Mach Dir am besten einen Kalender-Eintrag für eine vierteljährliche Überprüfung!
So, jetzt kennst Du die wichtigsten Punkte für Deine Datenschutzerklärung – und warum sie so wichtig ist. Lass mich zusammenfassen, worauf es ankommt:
Die Datenschutzerklärung ist kein lästiges Beiwerk, sondern Dein rechtlicher Schutzschild. Mit ihr erfüllst Du nicht nur Deine gesetzlichen Pflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO, sondern baust auch Vertrauen bei Deinen Besuchern auf. Die Alternative? Abmahnrisiken, mögliche Bußgelder und ein potenzieller Reputationsschaden.
Was passiert, wenn ich keine Datenschutzerklärung auf meiner Website habe?
Ohne Datenschutzerklärung riskieren Sie Abmahnungen und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes gemäß Art. 83 DSGVO.
Muss ich meine Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisieren?
Ja, bei jeder Änderung Ihrer Datenverarbeitungsprozesse oder Tools ist eine Aktualisierung notwendig. Experten empfehlen zudem eine vierteljährliche Überprüfung.
Kann ich eine Datenschutzerklärung von einer anderen Website kopieren?
Nein, das wäre rechtlich problematisch. Jede Website hat individuelle Datenverarbeitungsprozesse, die in der Datenschutzerklärung korrekt abgebildet werden müssen.
Welche Tools helfen bei der DSGVO-konformen Website-Gestaltung?
Neben Datenschutzerklärung-Generatoren gibt es Cookie-Banner-Tools, Consent-Management-Plattformen und Datenschutz-Plugins für gängige CMS wie WordPress.
Brauche ich als Blogger auch eine Datenschutzerklärung?
Ja, auch private Blogs müssen eine Datenschutzerklärung vorhalten, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. durch Kontaktformulare oder Analyse-Tools).
✅ Datenschutzerklärung erstellt und implementiert
✅ Alle verwendeten Tools und Dienste aufgeführt
✅ Rechtsgrundlagen für jede Datenverarbeitung benannt
✅ Drittlandtransfers mit EU-Standardvertragsklauseln (www.url.de) erwähnt
✅ Cookie-Banner rechtssicher implementiert
✅ Regelmäßige Überprüfung im Kalender eingetragen
Bei komplexeren Websites oder speziellen Anforderungen: Erwäge professionelle Unterstützung. Ein Rechtsanwalt mit DSGVO-Expertise kann Deine generierte Datenschutzerklärung prüfen und individuell anpassen. Diese Investition mag zunächst kostspielig erscheinen, fällt jedoch deutlich geringer aus als potenzielle Ausgaben für Abmahnungen oder Bußgeldverfahren.
Wichtig zu bedenken: Die optimale Datenschutzerklärung ist jene, die niemals vor Gericht verteidigt werden muss. Investiere heute etwas Zeit, um morgen erheblichen Ärger zu vermeiden.
erstellt und beraten von